Ihr Weg zu uns

Unsere Praxis finden Sie im Gebäude des TJP im Lobitzweg 1-5, 12557 Berlin-Wendenschloss in der vierten Etage. Ein barrierefreier Zugang und Aufzug sind vorhanden.

Wenn Sie mit dem PKW zu uns kommen, finden Sie Parkmöglichkeiten im Lobitzweg oder Mayschweg.

Falls Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, ist die nächste Station „Mayschweg“, die Sie mit der Straßenbahnlinie 62 erreichen. Von dort sind es weniger als 300Meter zu Fuß (ca.3 Minuten)

 

Der Weg von der Verordnung zur erfolgreichen Therapie

  1. Die Verordnung erhalten
    Ihr erster Schritt zur Ergotherapie beginnt mit einer ärztlichen Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Verordnung kann für verschiedene ergotherapeutische Maßnahmen ausgestellt werden, z. B. für motorisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive, psychisch-funktionelle oder neuropsychologisch- orientierte Behandlungen.

  2. Terminvereinbarung mit unserer Praxis
    Sobald Sie die Verordnung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen um einen passenden Termin zu vereinbaren. Falls Sie eine Hausbehandlung benötigen, informieren Sie uns bitte direkt. Wir versuchen zeitnah Termine anbieten zu können, allerdings ist die Nachfrage nach unseren Leistungen sehr hoch, sodass leider nicht immer zeitnahe Termine zur Verfügung stehen.

  3. Ihr erster Termin
    Bei Ihrem ersten Termin besprechen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele. Dazu führen wir eine ausführliche Befundaufnahme durch, um den aktuellen Stand Ihrer Fähigkeiten zu erfassen. Auf dieser Basis entwickeln wir einen individuellen Therapieplan, der genau auf Ihre Situation abgestimmt ist.

  4. Beginn der Therapie
    Nun startet Ihre eigentliche Ergotherapie! Unsere erfahrenen Therapeutinnen begleiten Sie mit gezielten Übungen und Methoden, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern und Ihre Ziele zu erreichen. Der Behandlungsprozess wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

  5. Verlaufskontrolle und Abschluss der Therapie
    Je nach Behandlungsfortschritt und ärztlicher Empfehlung wird die Therapie fortgeführt oder abgeschlossen. Falls eine Verlängerung notwendig ist, kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.

    Ihr Weg zu mehr Selbstständigkeit beginnt jetzt!
    Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen und gemeinsam an Ihren Zielen zu arbeiten.